Referent: Dr. Peter Schütz, Rechtsanwalt, Kasper Knacke, Wintterlin & Partner mbH
Thema: Die Möglichkeit, einen Planfeststellungsbeschluss gerichtlich anzugreifen, nehmen aufgrund umweltvölkerrechtlicher (Aarhus-Konvention) und europarechtlicher Einflüsse stetig zu. Gepaart mit dem traditionell strengen Kontrollmaßstab, den deutsche Gerichte anzulegen pflegen, erhöht sich die ,,Anfälligkeit" von Infrastrukturvorhaben. Zu diskutieren ist, ob hierdurch die Balance zwischen gerichtlicher Rechtswahrung und Funktionsfähigkeit der Infrastrukturplanung gefährdet wird.
Wir bitten um Anmeldung per e-Mail (wuerttemberg@DVWG.de) oder Fax (0711 685-66666), wenn möglich bis zum 10.05.2018.
Wie immer können Sie gern interessierte Gäste mitbringen, der Eintritt ist frei. Wir freuen uns auf Sie!